URKUNDEN UND AKTEN DER STADT STRASSBURG
URKUNDEN UND AKTEN DER STADT STRASSBURG
HANDBOUND AT THE UNIVERSITY OF TORONTO PRESS
URKUNDEN UND AKTEN DER STADT STRASSBURG
HERAUSGEGEBEN MIT UNTERSTÜTZUNG DER LANDES- UND DER STADTVERWALTUNG.
ERSTE ABTHEILUNG
URKUNDENBUCH DER STADT STRASSBURG.
STRASSBURG UNIVERSITÄTS- BUCHDRUCKEREI VON J. H. ED. HEITZ. 1879.
URKUNDENBUCH DER STADT STRASSBURG. ERSTER BAND
URKUNDEN UND STADTRECHTE BIS ZUM JAHR 1266
HERAUSGEGEBEN VON WILHELM WIGAND.
STRASSBURG VERLAG VON KARL J. TRÜBNER. 1879.
VORWORT
Es sind nahezu hundert Jahre verflossen, seitdem die letzten umfangreichen Urkundensammlungen zur mittelalterlichen Geschichte des Bisthums und der Stadt Straßburg erschienen. Auf die Arbeiten von Wencker, Schöpflin und Grandidier sind keine Werke gefolgt, welche mit Rücksicht auf das urkundliche Material eine nennenswerthe Bereicherung unserer Kenntniß gebracht haben. Ein Versuch, der erste überhaupt, alle auf Straßburg bezüglichen Urkunden in einer Sammlung zu veröffentlichen, kam über den Ansatz nicht hinaus. Die somit noch nicht gelöste Aufgabe aufs Neue in Angriff zu nehmen, lag nun aber um so näher, als jüngst die Chroniken und Annalen, welche für die Geschichte Straßburgs in Betracht kommen, in den Monumenta Germaniae und den deutschen Städtechromiken eine den neueren Anforderungen entsprechende Ausgabe erfahren haben.
Die Aufgabe selbst konnte nicht lohnender gedacht werden. Ein gehaltreiches, nur auf wenigen Gebieten lückenhaft gewordenes Material, von dem nur ein sehr geringer Bruchtheil bisher bekannt ist, stand zu Gebote. Die auf die äußere und innere Geschichte der Stadt, auf die Natur ihrer ständischen Verhältnisse sowie den Rechts- und Besitzstand ihrer einzelnen geistlichen Stiftungen bezüglichen Urkunden und Akten waren in einer Vollständigkeit erhalten, die zu hoffen ließ, daß aus ihnen ein getreues Bild von dem reichen und wechselnden Leben Straßburgs im Mittelalter sich enthüllen werde. Zunächst durften neue Aufschlüsse über die politische Stellung der Stadt zu den nachbarlichen Territorien wie zur Reichsgewalt, vor Allem über ihr Verhalten zu den Landfrieden und Bündnissen des dreizehnten Jahrhunderts erwartet werden. Auf dem Gebiet der Verfassungsgeschichte stand die Klärung der verwickelten Fragen nach dem Ursprung der Rathsverfassung und dem Character des Uebergangs vom bischöflichen Stadtregiment zu einer autonomen städtischen Regierung in Aussicht. Der Einfluß und die Ausdehnung des geistlichen Elements im städtischen Leben mußte zum ersten Male in helles Licht treten. Selbst für die engste Localgeschichte, für die Genealogie der patricischen Familien und die Topographie der Stadt, ein Gebiet, das man in Straßburg bisher immer mit Vorliebe gepflegt hatte, war noch reiche Ausbeute zu hoffen. Man durfte getrost, um des Ueberflusses nur vorläufig Herr zu werden, bei dem Jahr 1400 stehen bleiben und eine eingehendere, urkundliche Erforschung der characteristischen Merkmale des fünfzehnten Jahrhunderts, des Zunftwesens und der städtischen Verwaltungsreform, anderen Händen überlassen.
Dagegen gebot es sich gewissermaßen von selbst, der Herausgabe des Straßburger Urkundenbuchs die Publikation der Akten zur politischen Geschichte Straßburgs in der Reformationszeit anzuschließen. Denn die glorreichste Periode der Vergangenheit Straßburgs gehört dem sechszehnten Jahrhundert an. Niemals hat Straßburg eine größere Bedeutung gehabt als zu den Zeiten Karl's V., wo es in den großen Kämpfen jener Tage zwischen Deutschland, der Schweiz und Frankreich eine sehr eigenthümliche Stellung einnahm. Die eigentlich reformatorische Thätigkeit Straßburgs ist frühzeitig der Gegenstand warmer Aufmerksamkeit geworden, sie hat namentlich in unserm Jahrhundert durch die Arbeiten von Jung, Roehrich, Baum, Schmidt u. A. eine sorgfältige Erforschung gefunden. Dagegen ist dasjenige, was die Stadt damals auf politischem Gebiete, an den Reichstagen und den Tagen des Schmalkaldischen Bundes, in sehr ausgedehnten und mannigfaltigen diplomatischen Verhandlungen gethan hat, um zusammen mit ihren Verbündeten die gemeinsame Sache zu fördern und zu vertheidigen, bisher wenig bekannt geworden. Die Archive der Stadt enthalten aber darüber ein so reiches und bedeutsames Material, daß seine Veröffentlichung nicht nur für die Geschichte der Stadt, sondern für die Geschichte der ganzen Zeit sehr förderlich zu werden verspricht.
Von der altern Geschichte der Stadt ausgehend, faßte zunächst Professor J. Weizsäcker die Idee des Urkundenbuchs ins Auge. Diesem Plane beistimmend fügte Professor H. Baumgarten sofort den der Herausgabe der Akten der Reformationszeit hinzu. So zerfällt das Werk, dessen erster Band hiermit vorgelegt wird, in zwei Abtheilungen: die eine umfaßt die Urkunden Straßburgs bis zum Jahre 1400, die andere die Briefe und Akten zur politischen Geschichte Straßburgs in den Jahren 1517 — 1555.
Nicht genug kann anerkannt werden, mit wie entgegenkommender Bereitwilligkeit Se. Excellenz der Oberpräsident von Elsaß-Lothringen Herr von Moeller, als ihm die beiden Obengenannten den Wunsch vortrugen, die Herausgabe zunächst des Urkundenbuchs zu unternehmen, die dafür nöthigen Mittel zur Verfügung stellte. Nur seinem Interesse an dem Werk ist es zuzuschreiben, daß dasselbe überhaupt ins Leben treten konnte. Die Möglichkeit der Weiterführung gewährte dann der Landesausschuß und die Straßburger Gemeindeverwaltung. Der an der Spitze der letztern stehende Bürgermeistereiverwalter Herr Back übernahm die Hälfte der Kosten im Namen der Stadt, in vaterländischer Gesinnung bewilligte der Landesausschuß die andere Hälfte.
Neben den beiden Antragstellern und Professor W. Scherer traten der Archivdirector des Unter-Elsaß L. Spach und der Stadtarchivar von Straßburg J. Brucker in die von dem Oberpräsidenten für die Leitung des Unternehmens niedergesetzte Commission ein. Ostern 1870 verließ Weizsäcker Straßburg; um desto weniger blieb er auf Wunsch der Commission Mitglied derselben, während sein Nachfolger Professor P. Scheffer-Boichorst das bisher von ihm verwaltete Amt eines Secretärs der Commission übernahm und Dr. F. Ebrard in dieselbe eintrat. An die Stelle des im Herbst 1877 nach Berlin berufenen Professor Scherer ist später sein Nachfolger an der Universität Professor K. Martin getreten und endlich Dr. W. Wiegand, welcher im December 1879 die Bearbeitung des Urkundenbuchs übernommen hatte, Mitglied der Commission geworden.
Als der erste Band des Urkundenbuchs seinem Abschlüsse näherte, wurde es möglich, auch die Arbeiten für die zweite Abtheilung in Angriff zu nehmen, welchen Dr. H. Vireck sich unterzogen hat. Es steht zu hoffen, daß der erste Band derselben ebenso wie der zweite Band des Urkundenbuchs in nicht zu ferner Zeit ausgegeben werden kann.
DIE COMMISSION.
EINLEITUNG
Wenn die urkundliche Geschichte der Stadt Straßburg im Mittelalter trotz des regen historischen Sinnes, der im Elsaß waltet, bisher über Gebühr vernachlässigt erscheint, so hat dies mancherlei Gründe. Man hatte sich vielfach daran gewöhnt, in den Publicationen des vergangenen Jahrhunderts, in Schöpflin's Alsatia diplomatica und Alsatia illustrata, in Grandidier's Histoire de l'église de Strasbourg und Histoire d'Alsace, allenfalls noch in J. Wencker's rechtshistorischen und archivalischen Werken die Summe des urkundlich Wissenswerthen erschöpft zu sehen. Die Nachträge, welche die letztverflossenen Jahrzehnte dieses Jahrhunderts noch brachten, waren von sehr geringer Ausdehnung und verschiedenem Werthe. Zum Theil beruhten sie, wie die von Liblin aus dem Nachlaß Grandidier's herausgegebenen Oeuvres historiques inédites, ausschließlich auf den Arbeiten jener vergangenen Periode, zum Theil behandelten sie nur ein sehr eng begrenztes Gebiet heimischer Geschichte wie Ch. Schmidt's Histoire du chapitre de s. Thomas. Die für eine eingehende Kenntniß des mittelalterlichen Straßburg unumgänglichste und nothwendigste Vorarbeit, eine Sammlung, welche sich allein auf die zur Geschichte der Stadt Straßburg bezüglichen Urkunden beschränkte, diese jedoch möglichst vollständig gab und alle nur die Verhältnisse des Straßburger Bisthums oder der übrigen Theile des Elsaß berührenden Stücke ausschied, wurde freilich geplant. Aber der sehr lobenswerthe, auf Anregung des damaligen Maire von Straßburg F. Schützenberger gefaßte Beschluß des Straßburger Municipalrathes, die für die Vergangenheit der Stadt wichtigsten Documente in einem umfassenden Urkundenbuch zu vereinigen, kam leider nicht zur Ausführung. Der im Jahr 1843 erschienene erste und einzige Band des Code historique et diplomatique de la ville de Strasbourg enthält bekanntlich nur Chroniken des vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderts, keine Urkunden. Ungemein erschwert würden außerdem derartige Arbeiten durch den Umstand, daß das archivalische Material auch seit den Tagen der Revolution von 1789 zumeist in ungeordnetem, fast verwahrlostem Zustand befand. Eine durchgreifende, sorgfältige Inventarisirung selbst der großen Straßburger Archive, des Bezirks- und des Stadtarchivs, wurde erst in den letzten Decennien in Angriff genommen. Erst den jetzigen Vorständen derselben ist die verhältnißmäßig leichte Zugänglichkeit und Nutzbarmachung des urkundlichen Materials, durch die neuere Forschung begünstigt werden, zu verdanken. Dieser Umstand mußte abgesehen von den im Vorwort entwickelten wissenschaftlichen Gründen es geboten erscheinen lassen, jetzt endlich die unumgänglichen Fundamente einer urkundlichen Geschichte Straßburgs zu legen. Die Sammlungen Schöpflin's und Grandidier's, die andere zum Theil weiter gehende, aber andere Zwecke im Auge gehabt hatten, konnten in keiner Weise als ausreichend gelten; sie enthielten nur einen kleinen Bruchtheil des in Betracht kommenden Materials, namentlich für die spätern Jahrhunderte des Mittelalters. Selbst das von ihnen Gebotene konnte vor den heutigen Editionsansprüchen nicht mehr bestehen, besonders die Drucke von Schöpflin und Wencker erwiesen sich theilweise lücken- und fehlerhaft. Namentlich diese letztere Beobachtung war für die Entscheidung der Frage von Einfluß, welche Ausdehnung dem von der Commission geplanten Straßburger Urkundenbuch zu geben sei. Es galt zunächst als feststehend, daß unsere Edition das gesammte urkundliche Material zur Geschichte Straßburgs bis zum Ende des vierzehnten Jahrhunderts enthalten solle. Der auf diesem Gebiet arbeitende Forscher sollte möglichst wenig auf andere Publicationen verwiesen werden, vielmehr Alles auf die Entwicklung und die einzelnen Verhältnisse der Stadt Bezügliche hier beisammen finden. Daraus ergab sich schon von selbst, daß auch Urkunden, die bereits in guten Drucken vorlagen, wenn sie für die Geschichte der Stadt von irgendwie erheblicher Bedeutung waren, aufgenommen werden mußten, wenn nicht in extenso, so doch wenigstens im Regest. Da nun gute ältere Drucke selten waren und selbst bei ihnen von der modernen Editionsmethode immer noch Etwas zu leisten übrig blieb, so empfahl es sich nicht blos der Vollständigkeit wegen, wenigstens in der älteren Zeit möglichst Alles aufzunehmen. Um so mehr, als der besonders reiches und relativ correct wiedergegebenes Urkundenmaterial enthaltende zweite Band der Histoire d'Alsace von Grandidier nahezu ganz vergriffen ist, für das oberrheinische Deutschland fast als Manuscript gelten kann. Was die sachlichen Gesichtspunkte angeht, die für die Aufnahme eines Stücks entscheidend waren, so stand auch hier das Princip möglichster Vollständigkeit im Vordergründe. Es sollten z. B. nicht die Urkunden der städtischen Klöster und geistlichen Corporationen, wie es anderwärts geschehen, ausgeschlossen werden, sondern nur ihre Besitztitel, die sich auf auswärtiges Eigenthum bezogen. Es ergab sich daraus ein überraschendes, bisher wenig gekanntes Bild von der weit verzweigten Ausdehnung des geistlichen Elements in Straßburg und seinen vielfachen Beziehungen zur Curie. Es sollte ferner Alles, was selbst nur durch Nennung einer städtischen Persönlichkeit oder Oertlichkeit auf Straßburg Bezug hatte, in die Sammlung eintreten. So sollten, wenn z. B. Straßburger in einer Urkunde als Zeugen erscheinen, ihre Namen wenigstens aufgeführt werden, die der übrigen Zeugen jedoch wegbleiben und die betreffende Urkunde durch ein möglichst kurzes Regest characterisirt werden. Eine Ausnahmestellung wurde allein dem Bischof von Straßburg zugestanden, da der aufzunehmende Stoff sonst alles Maß überschritten hätte. Die Regesta episcoporum Argentinensium sind ein Werk für sich, das recht bald eine Bearbeitung verdiente. Urkunden freilich, wie die Verleihung der Immunität oder des Münzrechtes an den Bischof, die bei der bis in's dreizehnte Jahrhundert währenden intimen Stellung desselben zur Verfassung der Stadt auch ein eminent städtisches Interesse haben, durften nicht unberücksichtigt bleiben, sondern mußten ganz aufgenommen werden.
Im Allgemeinen war für die Entscheidung, ob ein Stück


